2009 entschied sich die Bundesregierung bestimmt Frequenzbereiche an Mobilkunkanbieter zu verkaufen. Problem: In diesem Frequenzbereich werden viele Geräte zur Funkübertragung eingesetzt. So z. B. Funkmikrofone, Headsets usw. Bei diesen Geräten kann es zukünfit zu Störungen kommen. Bitte beachten Sie dazu die Schreiben des Landesportbundes NRW unten.

Schreiben vom 21. OKtober 2011

ENTGÜLTIGES VERFAHREN ZUR ABWICKLUNG VON ENTSCHÄDIGUNGSANTRÄGEN

 

 

Digitale Dividende

Erläuterungen zum Antragsverfahren

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

wir kommen zurück auf unser Schreiben vom 26.09.2011 und möchten Sie über das notwendige Antragsverfahren unterrichten, um eine Entschädigung für nicht mehr nutzbare drahtlose Mikrofone zu erhalten.

 

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie hat eine „Billigkeitsrichtlinie“ verabschiedet, die das Entschädigungsverfahren regelt. Das bereits angekündigte Windhundverfahren wird am 15.11.2011 gestartet werden. Die Entschädigung wird sich ausschließlich auf Geräte beziehen, die im Zeitraum vom 01.01.2006 bis zum 31.12.2009 angeschafft worden sind. Das Antragsverfahren wird über die Bundesanstalt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) abgewickelt werden. Alles weitere entnehmen Sie bitte dem anliegenden Vermerk.  

 

In unserem Schreiben vom 26.09.2011 hatten wir vorgeschlagen, die notwendigen Antragsunterlagen beim Landessportbund Nordrhein-Westfalen zu sammeln und von dort aus am ersten Tag des Windhundverfahrens an die Antragsbehörde zu verschicken. Aufgrund des vorgesehenen zweiteiligen Antragsverfahrens nehmen wir diesen Verfahrensvorschlag wieder zurück.  

 

Da im ersten Teil des Antragsverfahrens, das Online abgewickelt werden muss, Angaben zum Eigentümer der Anlage benötigt werden und darüber hinaus noch eine Vielzahl von weiteren Unterlagen eingereicht werden muss, gibt eine zentrale Abwicklung über den Landessportbund keinen Sinn mehr.

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

bei der Durchsicht der anliegenden Dateien (Billigkeitsrichtlinie, Vermerk zum Antragsverfahren) werden Sie sehr schnell feststellen, dass das gesamte Verfahren sehr komplex, sehr aufwändig und wenig bürgerfreundlich gestaltet worden ist. Dies ist kein Zufall! Das Bundesministerium für Finanzen hat großen Einfluss auf die Gestaltung der Richtlinie und des Antragsverfahrens genommen, um die auszuzahlende Entschädigungssumme so gering wie möglich zu halten. Zu keiner Zeit der Verhandlungen im Vorfeld ist erkennbar geworden, dass dem BMF wirklich daran gelegen ist, betroffene Vereine oder Institutionen ernsthaft zu entschädigen.

 

Wir bitten Sie, individuell für Ihren Verein/Bund/Verband zu prüfen, ob Ihr notwendiger Aufwand in einem vernünftigen Verhältnis zu einer zu erwartenden Entschädigungssumme steht. Bitte prüfen Sie sorgfältig, ob Sie über alle notwendigen Unterlagen verfügen, da das BAFA sonst keine Bearbeitung Ihres Antrages vornehmen wird.

 

Wir werden in den nächsten Tagen alle Vereine informieren, die über mehr als 2.000 Mitglieder verfügen.

 

Mit freundlichen Grüßen

in Vertretung

 

Martin Wonik

stellv. Geschäftsführer

 

Stab Politik, Grundsatzfragen und Koordinierung

Tel. 0203 7381-852

Fax 0203 7381-3850

E-Mail Martin.Wonik@lsb-nrw.de



Richtlinie.pdf
PDF-Dokument [27.5 KB]

Schreiben von Herrn Martin Wonik vom 27. September 2011

 

Digitale Dividende
Möglichen Anspruch auf Entschädigung nutzen

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Jahre 2009 hat die Bundesregierung Frequenzen an Mobilfunkunternehmer (TelekomNodafone)versteigert, die durch die Digitalisierung des Rundfunks freigeworden sind (die freigewordenen Frequenzbänder werden als Digitale Dividende bezeichnet). Schon zum damaligen Zeitpunkt war bekannt, dass die verkauften Frequenzen im Bereich 790 bis 862 MHz auch für den Betrieb von drahtlosen Produktionsmitteln (z.B. Funkmikrofone und Headsets) benötigt werden, die bei einer Vielzahl von Veranstaltungen und Wettkämpfen im Einsatz sind. Somit werden bei der Nutzung der versteigerten Frequenzen durch die Mobilfunkunternehmer für den Ausbau des neuen Breitbandstandards L TE Störungen bzw. Totalausfälle bei den oben genannten Funkmikrofonen auftreten, die eine ordnungsgemäße Nutzung nicht mehr zulassen. Bei den drahtlosen Produktionsmitteln handelt es sich um handelsübliche Geräte, die sicherlich auch bei Ihnen und in Ihren Sportvereinen eingesetzt werden.

Der Bundesrat hat der oben beschriebenen Versteigerung der Funkfrequenzen an Mobilfunkunternehmer unter dem Vorbehalt zugestimmt, dass "der Erlös aus der Versteigerung der Frequenzen von 790 bis 862 MHz zur Deckung der Kosten eingesetzt werde, die Rundfunksendeunternehmen, Sportvereinen sowie Kultur- und Bildungseinrichtungen aus der notwendigen technischen Umstellung entstehen". Die Bundesregierung hatte daraufhin zu Protokoll gegeben, dass sie die nachweislich bis Ende des Jahres 2015 entstehenden Kosten in angemessener Form tragen werde.

In den Verhandlungen zwischen der Bundesregierung und den Ländern hat der Bund sich bereit erklärt, einen Entschädigungsfond mit 124.000.000 Euro auszustatten. Im Jahre 2011 sollen davon 70.000.000 Euro zur Auszahlung kommen, im Jahre 2012 die restlichen 54.000.000 Euro. Das Erstattungsveriahren soll nach Informationen des Landessportbundes im November 2011 beginnen und wird nach dem "first-come-first-serve-Prinzip" ("Windhundveriahren") durchgeführt werden. Zurzeit gibt es noch keine Antragsformulare und es ist auch noch unklar, über welche Verwaltungsstelle das Entschädigungsveriahren abgewickelt werden soll.

Wir erwarten mit dem Beginn des Entschädigungsveriahrens einen gigantischen Wettbewerb um die Entschädigungszahlungen aus ganz Deutschland und aus vielen gesellschaftlichen Bereichen (z.B. alle Kultur- und Bildungseinrichtungen, die Kommunen). Wir möchten Sie deshalb bitten, einen möglichen Entschädigungsanspruch Ihrer Organisation bzw. Ihrer Vereine zu prüfen und notwendige Antragsunterlagen (Kaufbelege und Geräteinformationen) zusammenzustellen. Damit eine schnellstmögliche Antragsstellung nach Bekanntgabe des Antragsbeginns sichergestellt ist, möchten wir Sie bitten, diese Unterlagen gesammelt bis zum 31 .10.2011 an den Landessportbund NRW zu Händen von Frau Ramona Clemens zu senden.

Um Ihnen die Orientierung in dieser sicherlich schwierigen Thematik zu erleichtern, haben wir Ihnen weitergehende Informationen des Herstellerverbandes APWPT beigelegt. Sobald die noch offenen Fragen geklärt worden sind, werden wir Sie umgehend darüber informieren.

Wir werden noch in dieser Woche alle Vereine informieren, die über mehr als 2.000 Mitglieder verfügen, da wir davon ausgehen, dass sie mit großer Sicherheit betroffen sein werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

in Vertretung

 

Martin Wonik

stellv. Geschäftsführer

 

Stab Politik, Grundsatzfragen und Koordinierung

Tel. 0203 7381-852

Fax 0203 7381-3850

E-Mail Martin.Wonik@lsb-nrw.de